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verein:beitragsordnung [2019/10/30 21:09] – angelegt root
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 +====== Beitragsordnung der Elterninitiative Griesheimer Kinder e.V. ======
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 +===== § 1 Grundsatz =====
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 +Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten eines jährlichen Mitgliedsbeitrages, zu dessen Zahlung sich alle Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen der Satzung verpflichten. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Für Erlass und Änderung ist die Mitgliederversammlung zuständig.
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 +Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr, es sei denn, die Mitgliederversammlung hat durch Beschluss einen anderen Termin festgelegt.
 +Die Mitgliedsbeiträge werden zur Deckung der allgemeinen Vereinskosten verwendet.          
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 +===== § 2 Beiträge und Fälligkeit =====
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 +Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 12,50 €.
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 +Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird zum 01. Januar eines laufenden Kalenderjahres fällig. Erfolgt die Aufnahme in den Verein unterjährig, wird der jährliche Mitgliedsbeitrag zum 01. des Folgemonats des Beitritts fällig.
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 +===== § 3 Zahlungsweise =====
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 +Die jährliche Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch SEPA-Lastschrift zum 03. Januar des jeweiligen Kalenderjahres bzw. dem darauf folgenden Bankarbeitstag.
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 +Die Mitglieder erteilen ihre Zustimmung zum SEPA-Mandat mit Aufnahme in den Verein unter Angabe ihrer Bankverbindung. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die Beitragspflicht bleibt hiervon unberührt. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
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 +===== § 4 Inkrafttreten =====
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 +Die Beitragsordnung wurde gemäß § 7 der Satzung durch die Mitgliederversammlung am 25. Oktober 2019 beschlossen.